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Unternehmensgründung in Litauen

Für eine Expansion nach Litauen bieten wir unserer Mandantschaft juristische Unterstützung bei Unternehmenszusammenschlüssen, Joint-Ventures, der Gründung von Zweigniederlassungen oder Produktionsanlagen, Eröffnung von Unternehmensrepräsentationen etc., an. Weitere Vorteile unserer Kanzlei sind die tiefgreifenden Kenntnisse der litauischen Unternehmenskultur und der vor Ort üblichen Geschäftspraktiken.

Litauen ist eine attraktive Ökonomie für ausländische Investoren und zeichnet sich, nachdem es der Europäischen Union beigetreten ist, durch schnelles Wirtschaftswachstum aus. Das Bruttoinlandsprodukt stieg 2011 um 5,9% und 2012 um 3,6%. Dem Projekt Doing Business, welches gesetzliche Rahmenbedingungen und Regulierungen bewertet, zufolge, belegt Litauen beim Ranking „Ease of Doing Business“ den 27. Platz von insgesamt 185 Ökonomien. Deutschland liegt in diesem Vergleich auf Platz 20, während beispielsweise die Schweiz und Österreich, mit den Plätzen 28 und 29, hinter Litauen rangieren (Stand Juli 2013).
 
Das Besondere am litauischen Recht ist dessen Entstehungsgeschichte. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und der wieder erlangten Unabhängigkeit Litauens 1990, veränderten sich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Litauen befreite sich von alten sowjetischen Gesetzen und entwickelte ein völlig neues, autonomes Rechtssystem. Das aktuelle litauische Privatrecht z.B. ist durchaus vergleichbar, wie andere Rechte übrigens auch, mit der Gesetzgebung in vielen Länder Kontinentaleuropas. Das litauische Recht erkennt den bindenden Charakter von Präzedenzfällen nicht an, allerdings haben sowohl das oberste Gericht als auch der Senat Regeln und Resolutionen erlassen, die zu berücksichtigen sind. Bei Gerichtsverhandlungen wird jedoch häufig auf bereits erfolgte Gerichtsurteile hingewiesen, um die jeweiligen Argumentationen der gegnerischen Parteien zu stützen.
 
Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, in verschiedenen Gesellschaftsformen, einschließlich einer Societas Europaea, zu firmieren. Die am häufigsten vorkommenden Formen sind die Personenaktiengesellschaft „UAB“ (Aktien werden nicht öffentlich gehandelt) und die Aktiengesellschaft „AB“. Beides sind Kapitalgesellschaften mit Haftungsbeschränkung. Ein außerhalb Litauens ansässiges Unternehmen, kann seine Geschäftsaktivitäten alternativ auch durch eine Zweigniederlassung oder eine Vertretung vor Ort durchführen lassen. Allerdings bleibt das ausländische Unternehmen voll haftbar für alle Verpflichtungen, die vor Ort eingegangen worden sind. 
 
Sollten Sie weitere Informationen zu steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Litauen benötigen, bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Schreiben Sie eine E-Mail an: info@SulijaPartners.com
 

 

ŠULIJA PARTNERS LAW FIRM VILNIUS, Idnr. 302663221. Jogailos Straße 11, VILNIUS, LT-01116, Litauen. Fax: +370 52051926. E-Mail: Info@SulijaPartners.com

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